Tempo 60 für Simson-Reimporte? Sachsen-Anhalt macht Druck – Bund lehnt bislang ab
Sachsen-Anhalt will erreichen, dass auch Simson-Reimporte mit Tempo 60 zugelassen werden können. Die CDU-Fraktion im Landtag hat die Landesregierung beauftragt, sich beim Bund für eine pauschale 60-km/h-Regelung für reimportierte Simson-Mopeds einzusetzen. Das berichtet der MDR. Bislang gilt: Viele Reimporte dürfen nur 45 km/h fahren – trotz nahezu baugleicher Technik.
Der Hintergrund ist die bekannte Zulassungs-Lücke. Dass DDR-Simsons wie S51 und Schwalbe 60 km/h fahren dürfen, ist eine historische Sonderregel aus dem Einigungsvertrag – der sogenannte Bestandsschutz. Sie gilt nur für Fahrzeuge, die damals in der DDR in Verkehr kamen und eine DDR-Betriebserlaubnis nachweisen können. Genau dieser Nachweis fehlt Reimporten: Sie wurden seinerzeit nach Ungarn, Bulgarien, in die Tschechoslowakei oder nach Polen exportiert und waren nie in der DDR zugelassen. Rechtlich sind sie damit gewöhnliche Kleinkrafträder – und die sind auf 45 km/h begrenzt.
Warum das Thema gerade jetzt kocht: Originale DDR-Simsons kosten je nach Zustand oft 4.000 bis 6.000 Euro. Reimporte sind deutlich günstiger und wären für viele der Einstieg in die Simson-Welt – wenn die Zulassungsfrage nicht wäre. Aus Sicht der Antragsteller sollte nicht die frühere Zulassung entscheiden, sondern der technische Zustand: Rahmen, Motor und Bremsen entsprechen beim Reimport dem DDR-Modell.
Der Bund winkt bislang ab. Das Bundesverkehrsministerium verweist darauf, dass Kleinkrafträder nach heutigem Recht grundsätzlich auf 45 km/h begrenzt sind. Eine pauschale Gleichstellung der Simson-Reimporte müsste rechtlich sauber begründet werden – warum die Ausnahme nur für Simson gelten soll und nicht für andere Kleinkrafträder. Aus Sicht des Bundes fehlt dafür aktuell die Rechtsgrundlage. Nach der Landtagswahl im September 2026 soll es einen neuen Anlauf geben, möglichst gemeinsam mit anderen ostdeutschen Ländern über den Bundesrat.
Was heißt das für Käufer – Stand heute? Ganz nüchtern: Es ändert sich vorerst nichts. Ein Reimport hat keine DDR-Betriebserlaubnis, bekommt beim KBA keine Zweitschrift und darf nicht 60 km/h fahren. Wer eine Simson kaufen will, sollte deshalb vor dem Kauf die Rahmennummer prüfen – unser FIN-Check gleicht die Fahrgestellnummer gegen über 92.000 dokumentierte Export-Rahmennummern ab. Worauf es beim Typschild, den Kerbnägeln und der CM50-Prägung ankommt, steht in den KBA-Hinweisen. Und selbst wenn die 60-km/h-Regel eines Tages kommt: Sie würde die Geschwindigkeitsfrage lösen, nicht die Papierlage – der Unterschied zwischen Original und Reimport bleibt für Wert und Zulassung entscheidend.
Quelle: MDR Sachsen-Anhalt, 8. Juli 2026